Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 §1 Gegenstand des Vertrages
1.1
juucy (im Folgenden "Anbieter" genannt) und der unterzeichnende Vertragspartner ("Kunde") vereinbaren, die sich gegenseitig im abgeschlossenen Vertrag versprochenen Leistungen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie einer individuellen Kooperationsvereinbarung zu erfüllen. Unsere Geschäftsbedingungen und die Kooperationsvereinbarung gelten ausschließlich. Wir erkennen keine Geschäftsbedingungen des Kunden an, die unseren vertraglichen Bedingungen widersprechen oder von ihnen abweichen, es sei denn, wir haben ihrer Geltung schriftlich ausdrücklich zugestimmt.
1.2
Unsere Vertragsbedingungen gelte nauch für alle zukünftigen Transaktionen mit dem Kunden in der zum Zeitpunkt des letzten Vertragsabschlusses geltenden Fassung. Sie gelten jedoch nur fürUnternehmer im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
§2 Beginn und Dauer der Nutzung
2.1
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden tritt mit Unterzeichnung derKooperationsvereinbarung in Kraft oder wird mit der Anmeldung auf der Website www.recruit.juucy.io durch den Anbieter wirksam und hat eine unbefristete Laufzeit. Wenn das Vertragsverhältnis nicht von einer der Parteien in Textform (E-Mail) gekündigt wird, gilt der Vertrag unbefristet. Die Vereinbarung ist jederzeit und ohne Frist kündbar.
2.2
Vereinbarte Leistungselemente können nur innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit abgerufen werden. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit erlischt das Recht des Kunden, Serviceansprüche geltend zu machen, die vor Ablauf der Vertragslaufzeit noch nicht geltend gemacht wurden.
§3 Leistungsbeschreibung
3.1
Der Vertrag verpflichtet denAnbieter, die auf www.juucy.io aufgeführten Dienstleistungen sowie in der Kooperationsvereinbarung aufgeführten Dienstleistungen zu erbringen.
3.2
Der Vertrag berechtigt den Anbieter zur Nutzung der Kundendaten für Trendanalysen und Übersichten. Die jeweiligen Ergebnisse werden jedoch anonym veröffentlicht.
3.3
Ein Ausschluss des Wettbewerbswird nicht gewährt.
§4 Vergütung
4.1
Die Vergütung für die vom Anbieter zu erbringenden Leistungen wird gemäß den in der Kooperationsvereinbarung zwischen Anbieter und Kunde festgelegten Gebühren oder gemäß einem Angebot im Rahmen eines Termins zwischen Anbieter und Kunde festgelegt. Die maßgebliche Preisliste ist diejenige, die zum Zeitpunkt des Vertragsangebots des Anbieters an den Kunden angegeben wurde. Die entsprechende Rechnung ist unmittelbar nach Unterzeichnung des Kooperationsvertrags (falls eine Einrichtungsgebühr, „SetupFee“, angeboten wurde), zu Beginn des Arbeitsverhältnisses des eingestelltenKandidaten (falls eine „Vermittlungsprovision“ angeboten wurde) oder bevor der Kunde Zugang zu www.recruit.juucy.io erhält (falls eine Abonnementgebühr angeboten wurde), per Überweisung oder SEPA-Lastschriftmandat zu bezahlen.
Geld-zurück-Garantie: Die Geld-zurück-Garantie ("Garantie") gilt nur für Jahresabonnementpläne (Abonnementgebühr) für den Zugang zu www.recruit.juucy.io, wenn dies zwischen Anbieter und Kunde vereinbart wurde. Um für die Garantie berechtigt zu sein, müssen Abonnenten (Kunden) ein gültiges und aktivesJahresabonnement aufrechterhalten und sich aktiv mit der Plattform für Rekrutierungszwecke beschäftigen. Aktive Beteiligung umfasst regelmäßige Stellenausschreibungen, regelmäßige Kontaktaufnahme mit Kandidaten über die Plattform oder jede andere vernünftige Tätigkeit, die die Absicht desAbonnenten zeigt, die Plattform für Rekrutierungszwecke zu nutzen, wie vom Anbieter festgelegt. Die Garantie gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem ursprünglichen Abonnementkauf. Wenn ein Abonnent während dieses Zeitraums die Engagementkriterien erfüllt hat und keinen Kandidaten erfolgreich über die Plattform eingestellt hat, erstattet der Anbieter den vereinbarten Betrag der bezahltenAbonnementgebühr. Die Garantie gilt nicht, wenn der Abonnent die Engagementkriterien nicht erfüllt hat, keinen Kandidaten eingestellt hat aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Anbieters liegen, oder betrügerisch, bösartig oder unangemessen die Plattform genutzt hat, wie vom Anbieter festgelegt. Erstattungsanträge müssen innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Garantiezeitraums gestellt werden, und der Anbieter behält sich das Recht vor, die endgültige Entscheidung über die Erstattungsberechtigung zu treffen.
4.2
Der Anbieter behält sich das Recht vor, seine Preise und Abrechnungsmethoden jederzeit nach Aktualisierung dieser AGB und nach entsprechender Benachrichtigung der Kunden per E-Mail zu ändern.
4.3
Wenn ein Kandidat, der durch die Verwendung von juucy identifiziert wurde (vom Anbieter vorgestellt), innerhalb von zwölf (12) Monaten nach seinem letzten Austausch mit dem Kunden auf der Website des Anbieters einen Arbeitsvertrag, Praktikumsvertrag, Dienstleistungsvertrag, Unterauftragsvertrag oder einen anderen Vertragstyp abschließt, ist der Kunde für die Kosten der Dienstleistung des Anbieters verantwortlich. Wenn ein Kandidat, der durch die Verwendung von juucy identifiziert und vorgestellt wurde, von dem Kunden einer anderen Person/Firma, unabhängig davon, ob sie mit dem Kunden verbunden ist, vorgestellt wird und ein Vertrag zwischen dieser dritten Partei und dem Kandidaten abgeschlossen wird, ist die Vermittlungsprovision dann auf der Grundlage des zwischen dem Kandidaten und dieser Person/Firma abgeschlossenen Vertrags fällig.
4.4
Der Kunde verpflichtet sich, juucy unverzüglich und ohne Verzögerung über das Datum der Vertragsunterzeichnung zu informieren und juucy über jede anschließende Änderung (Verlängerung, Kündigung, neuer Vertrag usw.) zu informieren. Wenn der Kunde innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Unterzeichnung des Vertrags keine Informationen über die Vertragsunterzeichnung an juucy weitergibt und sich für das Preismodell der Vermittlungsprovision entschieden hat, zahlt der Kunde juucy eine Pauschalgebühr von fünfzigtausend Euro (€50.000) zuzüglich Mehrwertsteuer als Strafe, unbeschadet anderer Maßnahmen, die juucy gegen den Kunden ergreifen kann, sowie anderer Schäden und anderer Entschädigungen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§5 Grundlagen der Zusammenarbeit
5.1
Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind nicht übertragbar und nicht abtretbar. Eine Übernahme des Vertrags durch einen Dritten bedarf der Zustimmung des Anbieters.
5.2
Soweit der Anbieter die E-Mail-Adresse des Kunden im Zusammenhang mit der Bestellung des Kundenerhalten hat, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden auch nach Ablauf des Vertrags per E-Mail Informationen, Fragebögen und andere kommerzielle Mitteilungen über die bestellten und ähnliche Dienstleistungen des Anbieters zusenden. Der Kunde kann dem jederzeit formlos und kostenlos per E-Mail an den Anbieter mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
5.3
Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für geliefertes Datenmaterial, Werbetexte oder zugehörige Speichermedien und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese zu speichern oder dem Kunden zurückzugeben.
5.4
Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, wenn eine Stelle nicht mehr verfügbar ist.
5.5
Für die Dauer der vertraglichen Beziehung gewährt der Kunde dem Anbieter das Recht, den Namen und das Logo des Kunden zu verwenden, um den Kunden als Referenzkunden zu benennen (z.B. auf der Website des Kunden und in den Print- und/oder Online-Werbematerialien des Kunden).
5.6
Kunden, die einen Arbeitsvertrag, Dienstleistungsvertrag, Unterauftragsvertrag oder einen anderen Vertrag, der die Erbringung einer Aufgabe gegen Entgelt für einen unbestimmten oder bestimmten Zeitraum regelt, mit einem durch juucy identifizierten Kandidaten abschließen, erklären sich mit folgendem einverstanden: 1) juucy unverzüglich und ohne Verzögerung über das Datum der Vertragsunterzeichnung informieren (und juucy über jede Änderung informieren), 2) juucy eine Kopie des Vertrags oder einen Nachweis über die Beschäftigung (Brief, E-Mail) zur Verfügung stellen, in dem die Hauptbedingungen des abgeschlossenen Vertrags (Vergütung/Gebühren, Laufzeit usw.) festgelegt sind.
5.7
Wenn ein Kunde nachweisen kann, dass er einen aktiven Prozess (wie nachfolgend definiert und unter Ausschluss jeder anderen Definition oder Umstände) mit dem Kandidaten begonnen hat, ist der Kunde von der Zahlung der Kosten des Anbieters befreit, sofern er sich für das Preismodell der Vermittlungsprovision entschieden hat.
Ein aktiver Prozess gilt als eingeleitet, wenn der Kunde und der jeweilige Personalvermittler ausdrücklich die Richtigkeit der folgenden Umstände bestätigt haben:
1. Die vorherige Kenntnis des Kundenoder ausdrückliche Anfrage nach Informationen über den Kandidaten innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten vor dem Datum, an dem der Personalvermittler vom Kandidaten autorisiert wurde, seine Informationen über juucy offen zu legen, wodurch es dem Kunden ermöglicht wurde, sich über das Profil des Kandidaten durch juucy zu informieren;
2. Die positive Antwort des Kandidaten auf die Anfrage des Kunden (oder die positive Antwort des Kunden aufdie Bewerbung des Kandidaten); und
3. Die laufende Verhandlung zwischen dem Kandidaten und dem Unternehmen bzgl. desselben Stellenangebots zum Zeitpunkt, an dem der Kunde auf das entsprechende Profil des Kandidaten über juucy zugegriffen hat.
Sollte eine dieser Bedingungen(1, 2 oder 3) fehlen, sind die Kosten gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu zahlen. Der Kunde erkennt hiermit an, dass in allen anderen Fällen, in denen ein Kandidat über juucy vermittelt wird, die Kosten an juucy zu zahlen sind.
5.8
Wenn der Kunde und der Kandidat einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, aber innerhalb von drei (3) oder sechs (6) Monaten nach dem Einstellungsdatum des Kandidaten, unabhängig davon, ob es die Beendigung einer Probezeit war, nicht mehr vertraglich aneinander gebunden sind, muss der Kunde den Anbieter umgehend benachrichtigen. In diesem Fall haben Kunden, die sich für das Preismodell der Vermittlungsprovision entschieden haben, die Möglichkeit einen Rabatt für die zukünftige Einstellung eines anderen Kandidaten geltend zu machen. Dies gilt für 12 Monate ab dem letzten Tag, an dem der gekündigte Kandidat gearbeitet hat. Die Höhe des Rabatts beträgt 100% bei Ausscheiden innerhalb von drei (3) Monaten und 50% im Falle eines Ausscheidens innerhalb von drei (3) bis sechs (6) Monaten nach Einstellung des Kandidaten. Wenn innerhalb dieser 12 Monate keine Einstellung stattfindet, geht der Rabatt verloren und führt unter keinen Umständen zu einer Rückerstattung an den Kunden.
§6 Gewährleistung, Mängel
6.1
Der Anbieter gewährleistet, dass die vom Kunden bestellten, vom Anbieter zu erbringenden und im Internet zu veröffentlichenden Dienstleistungen gemäß den üblichen technischen Standards umgesetzt werden.
Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Qualität oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Mängel müssen vomKunden unverzüglich schriftlich gemeldet und angezeigt werden, spätestens 48 Stunden nach Bereitstellung der Serviceelemente im Internet. Der Anbieter haftet für Mängel zunächst durch Nacherfüllung im Sinne einer Verlängerung derLeistung. Nur wenn dies scheitert, kann der Kunde Minderung verlangen oder ein Rücktrittsrecht geltend machen. Auf Verlangen des Anbieters ist der Kunde verpflichtet, innerhalb angemessener Frist zu erklären, ob er aufgrund derVerzögerung weiterhin auf die Lieferung besteht und/oder welche Ansprüche und Rechte er geltend macht.
§7 Haftung
7.1
Der Anbieter haftet für Schäden -unabhängig von den rechtlichen Gründen - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, soweit der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder dessen Abwesenheit garantiert hat sowie im Falle von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen haftet der Anbieter nur bei einfacher Fahrlässigkeit für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags voraussetzt und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf dieEntschädigung des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
7.2
Aufgrund einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde den Vertrag nur dann widerrufen oder kündigen, wenn der Anbieter für die Pflichtverletzung verantwortlich ist.
7.3
Wenn Dritte gegen den Kunden Ansprüche ("Eigentumsrechtsansprüche") wegen Verletzung von Patenten,Urheberrechten, Marken, Geschäftsbezeichnungen oder Geschäftsgeheimnissen durch eine Leistung des Anbieters ("Eigentumsrechtsverletzung") geltend machen, hat der Anbieter den Kunden von allen Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) und Ansprüchen freizustellen, die dem Kunden alsFolge von rechtskräftigen Urteilen zuständiger Gerichte oder von schriftlichen Vergleichen entstanden sind, die vom Anbieter geschlossen wurden, vorausgesetzt, dass (i) die Ursache für die Eigentumsrechtsverletzung nicht vomKunden gesetzt wurde, z.B. bei der Veröffentlichung unzulässiger Inhalte gemäߧ 7.6, (ii) der Kunde den Anbieter innerhalb von höchstens zwanzig (20)Werktagen nach Erhebung des ersten Anspruchs schriftlich benachrichtigt, (iii)der Anbieter die alleinige Kontrolle über die Verteidigung des IPR-Anspruchsbehält, und (iv) der Kunde angemessene Unterstützung und alle Informationen zurVerfügung stellt, um dem Anbieter die Erfüllung seiner Verpflichtungen hier nachzukommen. Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Maßnahmen oderErklärungen, die nicht zuvor schriftlich von dem Anbieter vereinbart wurden, und gilt nicht, soweit der Kunde nach Benachrichtigung über Änderungen, die dieVerletzung verhindert hätten, weiterhin Verletzungshandlungen ausübt. Wenn eine Verletzung eines geistigen Eigentumsrechts von einem zuständigen Gericht festgestellt wird oder vom Anbieter als möglich erachtet wird, kann der Anbieter nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder (i) die Leistungen so ersetzen oder ändern, dass keine Verletzung des geistigenEigentumsrechts mehr vorliegt, oder (ii) dem Kunden ein Recht zur Nutzung des geistigen Eigentumsrechts beschaffen, oder (iii) falls Maßnahmen gemäß (i) oder(ii) nicht möglich oder nicht angemessen sind, diesen Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen.
§8 Geheimhaltung
8.1
Der Anbieter verpflichtet sich, alle als "vertraulich" gekennzeichneten Informationen, die der Anbieter von dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags erhält, geheim zu halten. Diese Verpflichtung wird vom Anbieter auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit erfüllt.
8.2
Mit der Annahme des Angebots wird gleichzeitig vereinbart, dass beide Parteien alle geltenden Datenschutzgesetze einhalten.
8.3
Der Kunde wird gemäß dem Datenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass der Anbieter seine Datenmaschinenlesbar speichern und mechanisch für vertragliche Zwecke verarbeiten wird.
8.4
Es obliegt dem Kunden, größtmögliche Sorgfalt bei der Verwendung von IDs, Passwörtern, Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen zu beachten, die im Zusammenhang mit denDiensten bereitgestellt werden, und alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine vertrauliche, sichere Handhabung der Daten zu gewährleisten und deren Offenlegung an Dritte zu verhindern. Der Kunde darf die Zugangsdaten (Benutzernamen und Passwörter) nicht an Dritte weitergeben.
§9 Schlussbestimmungen
9.1
Für den Vertrag und dessenAuslegung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne von. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Sondervermögen des öffentlichen Rechts, so haben die Gerichte in Berlin ausschließliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem betreffendenVertragsverhältnis ergeben. In allen anderen Fällen können der Anbieter oder der Kunde eine Klage vor jedem Gericht erheben, das aufgrund der Zuständigkeitsregeln oder gesetzlichen Bestimmungen zuständig ist.
9.2
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.